AGBs Musikschule SONA

WIRKSAMKEIT

Der Unterrichtsvertrag wird mit der Bestätigung durch die Musikschule SONA rechtswirksam.

UNTERRICHTSGELDZAHLUNGEN

Der gesamte Kursbetrag ist eine Woche vor Beginn des Kurses auf das Konto der Musikschule einzuzahlen.
Postbank Köln, IBAN: DE 20370 1005 0030 8031 504, BIC: PBNKDEFF, Kontoinhaber: Renate Lomberg
Bitte als Verwendungszweck: Vor- und Nachname des Teilnehmers.
Als Betreff: Name des Kurses und Kursbeginn.

UNTERRICHTSAUSFALL

Kann eine Schülerin oder ein Schüler den Unterricht nicht wahrnehmen, egal aus welchen Gründen,
besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde oder auf Erstattung des Unterrichtsgeldes. Bei einem durchgehend mehr als vierwöchigen
Unterrichtsausfall aufgrund einer Erkrankung der Schülerin oder des Schülers, kann eine teilweise Erstattung des Unterrichtsgeldes erfragt werden.

Sollte von Seiten der Lehrkraft eine Absage des Unterrichts erforderlich sein, werden die Schüler nach Möglichkeit telefonisch benachrichtigt.
Die Lehrkraft versucht, die ausgefallene Stunde, nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten, nachzuholen. Sagt die Lehrkraft den Unterricht im Laufe eines Kurses zweimal oder öfter ab, kann eine finanzielle Erstattung der Fehlstunden erfragt werden.

FERIENREGELUNG

Die Kurse finden in der Regel während des hessischen Schuljahres statt. Ausnahmen müssen mit dem gesetzlichen Vertreter der Schülerin oder des Schülers abgesprochen werden. Am letzten Schultag vor den Ferien findet der Unterricht statt. Sonderregelungen wie bewegliche Ferientage, Hitze-/Schneefrei u.a. gelten nicht automatisch für die Musikschule SONA.



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Harmonisches Hintergrund-Foto der Naad Yogakurse